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SEIT 1999
IHR PARTNER FÜR ALLE FAHRZEUGE


Hauptuntersuchung

Als Vertragspartner der GTÜ mbH führe ich die gesetzlich vorgeschriebenen  Fahrzeugprüfungen für Ihr Fahrzeug durch. An meiner Prüfstelle in Gelsenkirchen-Buer und auch an Prüfstützpunkten in Dordsten, Bottrop, Gladbeck, Essen und Haltern am See. Die Hauptuntersuchung wird im Volksmund auch gerne als TÜV bezeichnet. 

Jedoch ist die Die Hauptuntersuchung nach §29StVZO* die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind.

Für privat genutzte Pkw und Krafträder ist die Hauptuntersuchung (HU) alle 2 Jahre vorgeschrieben. Lkw und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur HU.

Die nachfolgenden Checklisten geben Ihnen einen Überblick über den Umfang einer Hauptuntersuchung. Einige Punkte (z.B. Bereifung, Beleuchtung, Spiegel, Sicherheitsgurte, technische Veränderungen) können Sie leicht anhand der folgenden Checklisten selbst überprüfen, bevor Sie zur Hauptuntersuchung vorfahren:

Sofern Sie alle oben genannten Fragen positiv beantwortet haben, stehen die Chancen auf Zuteilung einer neuen HU-Plakette besser.

* im Namen und für Rechnung der GTÜ in Stuttgart durch das Ing.-Büro Th. Klahr


 


 





Abgasuntersuchung
Die Abgasuntersuchung nach §47StVZO* ist ein Prüfpunkt der Hauptuntersuchung. Sie wird von mir automatisch bei jeder Hauptuntersuchung durchgeführt. Alternativ kann diese auch in einer anerkannten AU-Werkstatt bis maximal 2 Monate vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

* im Namen und für Rechnung der GTÜ in Stuttgart durch das Ing.-Büro Th. Klahr










Änderungsabnahme

Wollen Sie an Ihrem Fahrzeug Umbauten vornehmen, so ist zu beachten, dass die Betriebserlaubnis durch den Anbau dieser Teile erlöschen kann, wenn nicht unverzüglich eine Abnahme des Ein- oder Anbaus vorgenommen wird. Lesen Sie daher die mit den Teilen mitgelieferten Papiere sorgfältig durch. 

Sind Sie unsicher, ob eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO* erforderlich ist, stehe ich Ihnen gerne mit Informationen zur Seite und führe, sofern erforderlich, die Änderungsabnahme auch durch.

Ist ein Prüfzeugnis verloren gegangen, oder Sie haben Teile gebraucht gekauft und ein Prüfzeugnis war nicht mehr vorhanden, recherchiere ich gerne für Sie in unserer umfangreichen GTÜ-Datenbank, ob das dementsprechende Prüfzeugnis dort hinterlegt ist. In ca. 90% der Fälle kann ich für Sie bei der GTÜ ein gültiges  Prüfzeugnis zu erhalten.

Beispiele für solche Umbauten am Fahrzeug sind z.B.: Rad-Reifen-Kombinationen, Tiefer-/Höherlegungen des Fahrwerkes, Leistungsänderungen, Anhängekupplung, Anbauteile wie Spoiler oder Schürzen etc.

Weitere Informationen finden Sie im Tuning Ratgeber.

Nach erfolgter Änderungsabnahme erhalten Sie von mir eine Anbaubestätigung. Diese bescheinigt die vorschriftsmäßige Veränderung Ihres Fahrzeuges gegenüber den Behörden. In den meisten Fällen reicht das ständige Mitführen dieser Bescheinigung im Fahrzeug. Es gibt aber auch Änderungen, die unverzüglich durch das zuständige Straßenverkehrsamt in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Brief) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (KFZ-Schein) dokumentiert werden müssen.

Im Namen und für Rechnung der GTÜ in Stuttgart durch das Ing.-Büro Th. Klahr



 

 


Feinstaubplakette


Immer mehr Städte legen Umweltzonen an, um die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Die für das Befahren dieser Zonen erforderlichen Schadstoffplaketten erhalten Sie auch bei mir zu einem Preis von 7,50 € (inkl. der gesetzlichen MwSt.).

Welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt, erfahren Sie schnell und ohne Probleme bei mir.

* im Namen und für Rechnung der GTÜ in Stuttgart durch das Ing.-Büro Th. Klahr